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Perspektiven und Hilfen für Eltern behinderter Kinder
Protokoll des Infoabends
des Vereins für Menschen mit Körperbehinderung Spastikerverein Kreis Lörrach e.V.
und des Emma – Fackler – Kindergartens Haltingen
am 21.03.07 im Restaurant „Rot–Weiß Lörrach“
Anwesende: siehe Anwesenheitsliste
Beginn: 19:30 Uhr
Ende: 22:00 Uhr
1 Begrüßung:
Kerstin Götzl, Leiterin des Emma – Fackler – Kindergartens in Haltingen, begrüßt die anwesenden Teilnehmer und heißt alle herzlich willkommen.
Sie erläutert, wie es dazu kam, einen gemeinsamen Infoabend zum Thema „Perspektiven und Hilfen für Eltern behinderter Kinder“ anzubieten:
Im Fachkreis Behindertenhilfe berichtete ein Lehrer von den teilweise katastrophalen Zuständen und der unzureichenden Versorgung behinderter Kinder im Elternhaus.
Teilweise seien die Eltern mit der Situation vollkommen überfordert und nicht in der Lage, ihr behindertes Kind zu versorgen, zu fördern, oder ihm die notwendigen Therapien zukommen zu lassen. Es gibt Kinder, die so verwahrlost in die Schule oder in den Kindergarten kommen, dass sie dort erst mal gewaschen und versorgt werden müssen.
„Da muss etwas geschehn“ war die Reaktion. Es muss doch eine Möglichkeit geben, die Eltern zu erreichen und ihnen Unterstützung zukommen zu lassen.
2 Einführung:
Irmgard Sutter bestätigt, dass noch immer Aufklärungs- und Handlungsbedarf besteht.
„In 30 Jahren hat sich an den Sorgen und Nöten der Eltern nichts geändert“…
3 Referat zum Thema „ Unser Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“…
Jutta Pagel, Geschäftsführerin des Landesverbandes Stuttgart, informiert über Hilfen, die Eltern behinderter Kinder in Anspruch nehmen können.
Sie erläutert, welche Vergünstigungen es für Eltern behinderter Kinder gibt:
- Kindergeld
Das Kindergeld wird auch über das 25. Lebensjahr hinaus gewährleistet, wenn die Kinder auf Grund der Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25.Lebensjahres eingetreten sein.
An den Kosten für die Unterbringung im Wohnheim beteiligen sich die Eltern mit 26 € monatlich.
Die Kindergeldkassen prüfen derzeit individuell, ob ein Anspruch auf Zahlung von Kindergeld besteht, und wie viel Prozent des Kindergeldes tatsächlich für das im Heim untergebrachte Kind verwendet und ausgegeben werden.
Dieses Urteil wurde erlassen, weil Eltern für ihr im Heim lebendes Kind weiterhin Kindergeld bezogen hatten, obwohl sie nachweislich den Kontakt zu ihrem Kind vollständig abgebrochen hatten.
- Familienpass
Kann auch für behinderte Kinder in Anspruch genommen werden.
- Schulische Perspektiven nach dem Kindergarten
Die Entscheidung, in welcher Schule das Kind beschult wird, muss immer individuell am Kind getroffen werden.
Ausschlaggebend in den Überlegungen muss sein, die bestmöglichste Förderung und Versorgung des Kindes zu gewährleisten, und nicht die bequemste und billigste Lösung zu wählen, die dem Kind unter Umständen Nachteile bringt.
Ist das Kind in der Lage, mit entsprechender Unterstützung und Hilfe eine Regelschule zu besuchen, dann kann beim Schulamt Unterstützung angefordert werden. Dem Kind steht Assistenz und begleitende Hilfe beim Besuch der Regelschule zu.
- Schülerbeförderung
Die Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten durch die Eltern wurde schon mehrfach diskutiert, konnte bisher jedoch immer abgeschmettert werden.
Die Leistungen werden auch nach der Gesundheitsreform ab dem 01.04.07 weitergewährt wie bisher.
Noch immer ist die Dauer der Fahrzeit - besonders während der Sommerzeit in den überhitzen Bussen - für manche Kinder unzumutbar.
Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, den Transport ohne Gesundheitsbeein - trächtigung zu gewährleisten und ist verantwortlich für etwaige Folgeschäden.
Wird ein Kind mit einem Anfallsleiden transportiert, dann muss eine Begleitperson mitfahren.
- Verhinderungspflege
„ Bei Verhinderung der Pflegeperson“ besteht nach dem Pflegeversicherungsgesetz ein Anspruch auf 4 Wochen Verhinderungspflege oder ersatzweise 1432 € pro Jahr.
Heika Dörflinger berichtet von ihren Erfahrungen:
Ist ein Kind nicht in einer Pflegestufe eingestuft, Eltern und Kinder benötigen aber dennoch Unterstützung, dann trägt das Sozialamt die anfallenden Kosten.
Die Eltern können die Leistungen des familienunterstützenden Diensts trotzdem in Anspruch nehmen und über die Eingliederungshilfe SGB XII finanzieren.
Benötigt jemand täglich stundenweise Hilfe, so ist dies über Hilfe zur Pflege ebenfalls möglich.
Detaillierte Auskünfte geben die Träger der familienunterstützenden Dienste.
- Heil - und Hilfsmittelverordnung:
Frau Götzl berichtet, dass die Hilfsmittelversorgung immer schwieriger und aufwendiger wird.
Den Ausführungen von Jutta Pagel schließt sich eine Austausch und Fragerunde an.
Irmgard Sutter weist darauf hin, dass der Verein Unterstützung bei Bewilligungen,Hilfe bei der Lösungssuche und Vermittlung, und weitere Fördermöglichkeiten für Mitglieder anbietet.
Des Weiteren wäre es sinnvoll, Kopien von Ablehnungsbescheiden und Einsprüchen an Irmgard Sutter weiterzugeben.
4 Vorstellung der Zukunftsprojekte des Spastikervereins:
Nach einer kurzen Pause stellen Astrid Kehl und Irmgard Sutter die Zukunftsprojekte des Vereins vor. Aufgrund der bereits fortgeschrittenen Zeit wird die Präsentation zur Vereinsverschmelzung nicht gezeigt.
Irmgard Sutter erläutert jedoch die Wichtigkeit eines Zusammenschlusses und der damit verbundenen Vergrößerung des Vereins.
Unter dem Motto „ Gemeinsam sind wir stark“, könnten wir in der Zukunft auch große Projekte gemeinsam realisieren und die Arbeit auf viele Schultern verteilen.
Ein erster Schritt auf diesem Weg des „Zusammenschluss“ mit den Waldshuter Eltern war die Berufung von Frau Thoma und Frau Hofmann als Beisitzer in den Vereinsvorstand.
Die drei Vereine
- Spastikerverein Lörrach
- Verein Achilles e. V. Waldshut
- Körperbehindertenverein Waldshut
könnten zu einem „ Spastikerverein Südbaden“, mit einem bezahlten Geschäftsführer und einer Geschäftsstelle, verschmelzen.
Es folgt die Präsentation des „Projektes Bauernhof“:
Auch Kinder mit Behinderung werden erwachsen und möchten ein eigenständiges, selbstbestimmtes, von ihren Eltern unabhängiges Leben führen.
Viele Familien stehen vor der Frage, wie es nach Beendigung der schulischen Laufbahn mit ihrem Kind weitergeht. Im Bereich der nachschulischen Versorgung bestehen derzeit große Lücken, sowohl im Bereich des Beschäftigungs- und Arbeitsplatzangebotes, als auch im Bereich Wohnen und Unterbringung.
Mit dem Erwerb eines Bauernhofes könnten viele Projekte realisiert werden:
„7 auf einen Streich“....
- Wohnraumschaffung für Körperbehinderte
Gedacht ist an die Etablierung einer Außenwohngruppe der leben + wohnen
und an die Einrichtung von Pflegeplätzen zur Sicherstellung und Gewährleistung kompetenter Pflege und Versorgung schwerstmehrfachbehinderter Menschen.
- Kurzzeitunterbringung
Erweiterung des Wohnangebotes um 5 Kurzzeitunterbringungs- bzw. Kurzzeitpflegeplätze.
- Tierhaltung mit Eigenversorgung als Therapie
- Erweitertes Angebot des therapeutischen Reitens
- Integrationsfirma
Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen in einer Integrationsfirma.
- Förder - und Betreuungsgruppe
Erweiterung der Förder und Betreuungsgruppe der leben + wohnen
- Beratungsstelle für Mitglieder und Mitgliedertreffen
Unterbringung von Verwaltungsräumen und Aufenthaltsräumen für den Verein.
Die Versammlung schließt mit dem Schlusswort:
Nur wer heute sät,
Vorsitz Protokoll
Irmgard Sutter Astrid Kehl
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