Persönliches Budget

Persönliches Budget

Dieses Referat wurde von Frau Doris Meyer, Geschäftsführerin der “leben+wohnen gGmbH” am 2.5.2007 für die Teilnehmer des Mitgliederabends gehalten.

Mit den 2 folgenden Zitaten steigt Frau Meyer ins Thema ein:

     "Früher sind die Mitarbeiterinnen mit mir schwimmen gegangen, jetzt gehe ich

     mit meinen Mitarbeiterinnen schwimmen" ( eine Budgetnehmerin)

     "Gib mir Freiheit, sparst Du Geld".

Geht es bei der Diskussion über das persönliche Budget nur um Einsparungen, oder eröffnet es den Menschen mit Behinderung mehr Wahlmöglichkeit und Freiheit?

1 Begrifflichkeit

Das persönliche Budget ist ein fester Geldbetrag, der direkt an einen Leistungs- empfänger ausbezahlt wird. Es handelt sich um eine neue Leistungsform, die die Sachleistung ablöst. Kostenzusage erteilt das Sozialamt, bzw. der Sozialhilfeträger.

Anstelle der Sachleistung gibt es Geldleistung, der Budgetnehmer kann sich die Leistungen dann selbst einkaufen.

Budgetformen

    1.1 Persönliches Budget

    Es handelt sich um budgetfähige Leistungen, z.B.

    • Hilfe beim Wohnen (Wohnungsunterhalt, hauswirtschaftl. Versorgung)
    • Gestaltung der Freizeit, sozialpädagogische Betreuung
    • Hilfe zur Mobilität
    • Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
    • Hilfe zur häuslichen Pflege
    • Hilfe zur Kommunikation und Information

    Wird beantragt beim

    • Sozialhilfeträger
    • Rentenversicherungsträger
    • Krankenversicherungen
    • Unfallversicherungen
    • Öffentliche Jugendhilfe

    Zum 01. 01. 2008 wird das persönliche Budget eine Regelleistung, auf die Anspruch besteht.

    1.2 Trägerübergreifendes Budget

    Nachdem der Bedarf ermittelt wurde und geklärt ist, welche Dienstleister beteiligt sind, werden die Teilbudgets unter den Trägern aufgeteilt.

    Auch Pflegekassen und Integrationsämter spielen eine entscheidende Rolle.

    1.3 Pflegebudget

    Kann nur in 7 bestimmten Regionen beansprucht werden.

    Dort bezahlen die Pflegekassen direkt als Geldleistung aus, nicht in Form von Gutscheinen.

    1.4 Integriertes Budget

    Die Inanspruchnahme des integrierten Budgets ist nur in 2 Modellregionen in Rheinland Pfalz möglich. Neben Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Mittel zur Pflege ausbezahlt werden.

2 Rechtliche Grundlagen des persönlichen Budgets

Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zum persönlichen Budget sind im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) verankert, spezielle Regelungen finden sich in den einzelnen Leistungsgesetzen des SGB XII.

Damit das persönliche Budget in Anspruch genommen werden kann, müssen 2 Grundsätze erfüllt sein:

  1. Der individuelle Bedarf muss gedeckt sein, die erforderliche Beratung und Unterstützung muss erfolgen = Bedarfsdeckung
  2. Die Kosten dürfen die für die bisher erbrachten Sachleistungen nicht übersteigen = Deckelung. Oberes Limit  wäre beispielsweise der Pflegesatz in einer  stationären Unterbringung.

3 Sozialpolitische Absichten

  • Förderung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung
  • Personenzentrierte Dienstleistung
  • Orientierung an den Ressourcen des behinderten Menschen, nicht an seinen Defiziten: „Mehr auf Schatzsuche gehen als auf Fehlersuche“
  • Zusammenführung der Leistungen unterschiedlicher Leistungssysteme.

4 Erfahrungen mit Modellversuchen

an den Beispielen Rheinland–Pfalz, Baden–Württemberg, PERLE in Bielefeld:

  • Hohe Zufriedenheit der Teilnehmer (70 – 80%)
  • Ein Teilnehmer konnte die stationäre Einrichtung verlassen
  • Im Falle eines Teilnehmers konnte die stationäre Unterbringung verhindert werden.
  • Zuvor waren die Hilfebedarfsgruppen nach folgenden Kriterien ermittelt worden:
    • Menschen mit körperlicher Behinderung
    • Menschen mit geistiger Behinderung
    • Menschen mit seelisch–psychischer Behinderung
  • Aufteilung der Personengruppen in Baden–Württemberg:
    • 51% Menschen mit geistiger Behinderung
    • 35% Menschen mit seelischer–psychischer Behinderung
    • 14% Menschen mit Körperbehinderung
    • 62% gehörten der HBG 2 an,
    • 35% der HBG 3
  • Behinderte Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf konnten nicht integriert werden, da
    • dies teurer gewesen wäre als die Unterbringung in einer stationären Einrichtung
    • keine barrierefreie Infrastruktur vorhanden war
    • keine Bedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe vorlag
  • PERLE in Bielefeld:
    • 12 Einzelappartements
    • 12 Einzelzimmer
    • Belegt von 21–73 Jahre alten geistig behinderten Menschen

5 Bundesmodellprojekt

8 Regionen der BRD nehmen daran teil. Soll trägerübergreifende Budgets verteilen.

Zusammensetzung:

  • 48% Menschen mit geistiger Behinderung
  • 23% Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
  • 20% Menschen mit Körperbehinderung
  • 9% chronisch kranke Menschen

Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe sind favorisiert.

Kombination mit Pflegeversicherung wäre sinnvoll, Gutscheinlösung verhindert dies jedoch, weil mit einem örtlichen Pflegedienst zusammengearbeitet werden muss.

6 Beantragung

  • Beantragung des persönlichen Budgets beim Leistungsträger
  • Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe muss bestehen
  • Klärung, ob weitere Leistungen anderer Träger in Frage kommen
  • Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs, der budgetfähigen Leistungen, und der Höhe des persönlichen Budgets
  • Abschluss einer Zielvereinbarung.
    Es herrscht derzeit noch Unklarheit über das Bedarfsfeststellungsverfahren und über die Hilfebedarfsermittlung (z.B. Metzler-Fragebogen).

7 Budgetassistenz

Will man das persönliche Budget in Anspruch nehmen, so sind 2 Dinge zu beachten:

  • Budgetberatung:
    Von der Beantragung bis zur Bewilligung des persönlichen Budgets benötigt der Budgetnehmer Beratung und Unterstützung.
  • Budgetunterstützung:
    Ist das persönliche Budget bewilligt, so sollte für Unterstützung und Hilfe bei der Verwaltung und beim Einsatz des persönlichen Budgets gesorgt sein.

8 Fazit

Wir haben noch einen langen Weg vor uns. Wie alles Neue macht es zunächst Mühe, das sehr schwierige Thema überhaupt zu begreifen. Die Umsetzung für unsere Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung dürfte nur in einem langen Prozess möglich sein.

Astrid Kehl (Protokoll)

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