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Anspruch auf Kindergeld
Eltern haben unbegrenzt Anspruch auf das Kindergeld für erwachsene behinderte Kinder, wenn
- die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist
- das Kind auf Grund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten
Dieser Anspruch besteht auch, wenn das Kind stationär untergebracht ist. Allerdings müssen die Eltern evtl. nachweisen, dass ihnen für ihr Kind gesonderte Kosten entstanden sind, z. B: Vorhalten eines Zimmer zu Hause, Einrichtung dieses Zimmers, gemeinsame Urlaubsfahrten oder Freizeitunternehmen, Arztbesuche mit dem Kind, u. ä.
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